RETTUNGSDIENST INKL. RETTUNGSMITTEL
Die DiG ist ebenfalls kompetenter Anbieter für Komplettlösungen im Bereich Rettungsdienst. Im Rahmen von Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen übernimmt die DiG den kompletten Rettungsdienst inklusive Fuhrpark und Verbrauchsmaterial. Bedingt durch die Unternehmensgröße verfügt die DiG über einen modernen Fuhrpark und eine große Bevorratung an Verbrauchsmaterial und Rettungsdienstequipment.
Die DiG unterstützt Sie sowohl kurzfristig als auch langfristig. Als flexibler Partner bieten wir ansprechende Lösungen für alle Einsatzzwecke. Gerne unterstützen wir Sie auch für Zeiten des Sonderbedarfs oder als Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
Welche unterschiedliche „Arten“ von Rettungsdienst gibt es?
Rettungsdienst im öffentlichen Auftrag
In Gelsenkirchen arbeiten wir zum Beispiel im öffentlichen Auftrag. Das heißt, wir haben einen öffentlich rechtlichen Vertrag über die Einbindung in die öffentliche Notfallrettung. Hierzu sind wir in die Abläufe des öffentlichen Rettungsdienstes vollkommen eingebunden.
Konzessionierter Rettungsdienst – „Notfallrettung durch Unternehmen“
In mehreren Kommunen verfügen wir über Genehmigungen (in NRW) nach §17 ff. RettG – hier sind wir vollständiger Betreiber der Notfallrettung und sind für die Aufträge und deren Abwicklung vollkommen eigenverantwortlich. Dies ist z.B. auch im Bereich internationaler Flughäfen so, wenn wir Intensivtransporte für große Versicherungen durchführen.
Werkrettungsdienst – Einsatz in der Industrie
Der Rettungsdienst auf Werken – also Werksrettung – ist häufig aufgrund behördlicher oder unfallversicherungstechnischer Auflagen notwendig. Dabei gelten in der Regel die gleichen Anforderungen an Personal und Material wie im „öffentlichen“ Bereich, da diese weiterhin dem Rettungsgesetz unterstehen. Als Spezialist bietet die DiG Rettung & Brandschutz auch hier maßgeschneiderte Konzepte mit oder ohne Fahrzeug für den effizienten und professionellen Einsatz auf Werken.
- Eingebunden in die kommunale Notfallrettung Gelsenkirchen
- Eigenverantwortliche Notfallrettung nach § 17 ff. RettG NRW
- Spezialisierte Werksrettung gemäß behördlicher Vorgaben











